Sie beraten steuerlich, wir liefern die Technik dahinter. ASALEA ist der bautechnische und immobilienfachliche Partner für Steuerkanzleien in Klagenfurt, Villach, Velden und ganz Kärnten – von Restnutzungsdauergutachten bis Wirtschaftlichkeitsberechnung.
Immobilienbezogene Fragestellungen Ihrer Mandanten erfordern häufig bautechnisches Fachwissen, das über die steuerliche Beratung hinausgeht: Wie ist die Bausubstanz zu beurteilen? Welche Restnutzungsdauer lässt sich fachlich begründen? Wie sind Grund- und Gebäudeanteil sachgerecht aufzuteilen? Genau hier setzt ASALEA an. Als Team aus staatlich geprüftem Baumeister und staatlich geprüftem Immobilientreuhänder liefern wir Ihnen die fundierte technische Grundlage – Sie treffen die steuerliche Entscheidung.
Ihre Mandanten bleiben Ihre Mandanten. Wir arbeiten diskret im Hintergrund, in Ihrem Namen oder als klar ausgewiesener Kooperationspartner – ganz wie es zu Ihrer Kanzlei passt.
Qualifizierter Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer als Grundlage für eine mögliche höhere AfA.
DetailsSachgerechte Aufteilung in Grund- und Gebäudeanteil als Nachweis gegenüber der Pauschale.
DetailsSystematische Beurteilung von Substanz, Bauzustand und Sanierungsbedarf – dokumentiert und nachvollziehbar.
Konzept, Kalkulation und Visualisierung für sanierungsbedürftige Mandantenobjekte.
DetailsRendite, Cashflow und Szenarien als belastbare Entscheidungsgrundlage für Ihre Mandanten.
Fundierte Wertermittlung nach LBG für steuerliche und rechtliche Zwecke.
DetailsEin Mandant hat eine immobilienbezogene Frage – Sie geben uns die Eckdaten des Objekts.
Wir erstellen das Gutachten bzw. die Analyse termintreu und aufbereitet für die steuerliche Weiterverarbeitung.
Ihre Kanzlei setzt die Ergebnisse steuerlich um. Auf Wunsch bleiben wir für Rückfragen der Behörde im Hintergrund verfügbar.
Rechtlicher Hinweis: ASALEA erstellt bautechnische und immobilienfachliche Gutachten und Analysen. Wir leisten keine Steuer- oder Rechtsberatung und geben keine Erfolgsgarantie ab. Ob und in welchem Umfang steuerliche Vorteile tatsächlich anerkannt werden, entscheidet die zuständige Abgabenbehörde im Einzelfall. Die steuerliche Beurteilung und Geltendmachung erfolgt durch Ihre Steuerberatung. Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung.
Lernen Sie ASALEA als bautechnischen Partner Ihrer Kanzlei kennen – unverbindlich und auf Augenhöhe.
Kooperation anfragen