Nur das Gebäude ist abschreibbar – nicht der Grund. Wer den Kaufpreis sachgerecht aufteilt, sichert sich eine höhere AfA-Bemessungsgrundlage. Wir ermitteln den Grund- und Gebäudeanteil Ihrer Immobilie in Klagenfurt, Villach, Velden und ganz Kärnten fundiert und nachvollziehbar.
Beim Kauf einer vermieteten Immobilie zahlen Sie einen Gesamtkaufpreis für Grund und Gebäude. Steuerlich abschreibbar ist jedoch nur der Gebäudeanteil – Grund und Boden nutzt sich nicht ab und wird nicht abgeschrieben. Je höher also der Gebäudeanteil am Kaufpreis angesetzt wird, desto höher ist die Bemessungsgrundlage für Ihre jährliche AfA.
Seit 2016 regelt die Grundanteilverordnung, wie der Grundanteil pauschal anzusetzen ist, wenn kein Nachweis erfolgt: In Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern und einem Baulandpreis unter 400 €/m² gelten 20 % Grundanteil; ansonsten 30 % (bei mehr als zehn Einheiten) bzw. 40 % Grundanteil (bei bis zu zehn Einheiten). Gerade in gefragten Kärntner Lagen – etwa am Wörthersee, in Velden oder in Klagenfurt – sind die Grundstückspreise hoch, sodass die Pauschale häufig einen großen Grundanteil unterstellt. Das drückt die abschreibbare Basis.
Die pauschale Aufteilung muss nicht angewendet werden, wenn ein abweichendes Verhältnis nachgewiesen wird – beispielsweise durch ein Sachverständigengutachten. Lässt sich ein niedrigerer Grundanteil sachlich begründen, steigt der Gebäudeanteil und damit die AfA-Bemessungsgrundlage. Über die gesamte Haltedauer kann das eine erhebliche Steuerwirkung entfalten. Ob die Abgabenbehörde die abweichende Aufteilung anerkennt, prüft sie im Einzelfall.
Wörthersee, Velden, Klagenfurt-Zentrum: Wo der Boden teuer ist, unterstellt die Pauschale einen hohen Grundanteil – ein Nachweis kann sich besonders lohnen.
Bei vermieteten Objekten wirkt jede Verschiebung zugunsten des Gebäudeanteils direkt auf die jährliche Abschreibung.
Am besten wird die Aufteilung von Beginn an sauber dokumentiert – das schafft Klarheit für alle Folgejahre.
Kaufvertrag, Lage und Objektdaten – wir prüfen, ob und wie stark sich ein Nachweis gegenüber der Pauschale lohnt.
Wir ermitteln den Bodenwert und den Bau-/Gebäudewert nach anerkannten Methoden und leiten die sachgerechte Aufteilung ab.
Sie erhalten eine nachvollziehbare, für die Abgabenbehörde aufbereitete Aufteilung – abgestimmt mit Ihrer Steuerberatung.
Rechtlicher Hinweis: ASALEA erstellt bautechnische und immobilienfachliche Gutachten und Analysen. Wir leisten keine Steuer- oder Rechtsberatung und geben keine Erfolgsgarantie ab. Ob und in welchem Umfang steuerliche Vorteile tatsächlich anerkannt werden, entscheidet die zuständige Abgabenbehörde im Einzelfall. Die steuerliche Beurteilung und Geltendmachung erfolgt durch Ihre Steuerberatung. Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung.
Wir prüfen Ihr Objekt und sagen Ihnen, ob sich ein Nachweis gegenüber der Pauschale lohnt – mit Fixpreisangebot.
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